Sportbootführerschein See (SBF See)
»Für das Befahren der Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Sportbootführerschein-See vor. Die prüfungsrelevanten Themen für den theoretischen Prüfungsteil werden im Rahmen von Schulungskursen der Vereine des DSV sowie der DSV anerkannten Segelschulen angeboten. Prüfungsvoraussetzung ist das vollendete 16. Lebensjahr. Zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-See sind für den praktischen Prüfungsteil Erfahrungen mit Yachten mit Antriebsmaschine erforderlich. Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines-See wird durch die Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses für den amtlichen Sportbootführerschein des DMYV und des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-See abgenommen.«
Diese Information ist ein Auszug
aus den Bestimmungen des DSV. Für die Richtigkeit können wir keine
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