DSV-Jüngstensegelschein (Optischein)
»Der Optischein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von haltersgerechten Segelbooten. Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig. Die Prüfung zum Optischein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV anerkannten Segelschule nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.«
Diese Information ist ein Auszug
aus den Bestimmungen des DSV. Für die Richtigkeit können wir keine
Verantwortung übernehmen.
Die Ausbildung zum Optischein kann beim SSCP mit 8 Jahren begonnen werden.