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Jugendordnung des SSCP (als pdf)

Satzung des SSCP (als pdf)

 

Kalu vor Club-Container
 
Vereinsmitglied bei Arbeitseinsatz
 
Vereinsmitglieder bei Arbeitseinsatz
 
Vereinsmitglied repariert Jollen-Steg

SSCP-Beiträge (gültig ab 01.01.2012)

1. Aufnahmebeitrag

Einzelperson, volljährig 150 €
Einzelperson, volljährig, verminderter Aufnahmebeitrag
(Schüler,Studenten, Auszubildende,Wehrpflichtige, Arbeitslose)
100 €
Einzelperson, Jugendliche 14 — einschl. 17 Jahre 50 €
Einzelperson, Kinder 7 — einschl. 13 Jahre 38 €
Ehepaar/eheähnliche Gemeinschaft 250 €

Kinder bis zu 12 Jahren können nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten Mitglied werden.
Der Aufnahmebeitrag für die 3. und jede weitere Person eines Haushalts beträgt 50% des Aufnahmebeitrags seiner Mitgliedsart, sofern es sich dabei um Kinder, Jugendliche oder Volljährige mit vermindertem Beitrag handelt, jedoch mindestens 25 €.
Aufnahmebeiträge und erste Mitgliedsbeiträge sind 14 Tage nach Erhalt der Aufnahmebestätigungtigung fällig.


2. Jahresbeitrag

Einzelperson, volljährig 75 €
Einzelperson, volljährig, verminderter Aufnahmebeitrag
(Schüler,Studenten, Auszubildende,Wehrpflichtige, Arbeitslose)
50 €
Einzelperson, Jugendliche 14 — einschl. 17 Jahre 38 €
Einzelperson, Kinder 7 — einschl. 13 Jahre 25 €
Ehepaar/eheähnliche Gemeinschaft 125 €
Im ersten Jahr der Mitgliedschaft berechnet sich der Beitrag nach den verbleibenden Monaten bis zum Ende des Jahres. Für jeden vollen Monat wird 1/12 des Jahresbeitrags angesetzt und der Gesamtbetrag auf volle 5,00 € gerundet.
Passive Mitglieder zahlen den Beitragssatz ihrer Mitgliedsart.
Jahresbeiträge sind zum ersten Tag des Kalenderjahres fällig.

3. Arbeitsstunden

Aktive Mitglieder, beginnend mit dem auf den 18. Geburtstag folgenden Jahr, haben grundsätzlich 10 Arbeitsstunden pro Jahr zu verrichten oder ersatzweise 10 € pro Stunde zu zahlen.
Je nach Interessenlage und Fähigkeit werden die Arbeiten rechtzeitig mit den jeweiligen Ressortleitern abgesprochen. Ein Anspruch auf Arbeit besteht nicht.
Die Stunden werden in einem Formular erfasst und von den Ressortleiter/innen abgezeichnet. Die Formulare sind bis zum 30.11. des Jahres dem Leiter Technik zu übergeben.
Die Beträge für nicht geleistete Arbeitsstunden werden ohne weitere Benachrichtigung Mitte Dezember eingezogen.
Die Verpflichtung zur Ableistung der Arbeitsstunden erlischt mit dem auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgenden Jahr.

4. Ausbildungsentgelte

Die Entgelte für die Ausbildungen werden vom Ressortleiter Ausbildung vorgeschlagen und vom Vorstand genehmigt. Eine entsprechende Übersicht wird jährlich neu erstellt.

5. Unterbringungsgebühren pro Halbjahr

Stegliegeplatz 100 €
Trailerplatz / Landliegeplatz
Boote bis 3 m

50 €
30 €

Trailerplatz oben 20 €
Container Surfbrett 50 €
Die Plätze werden nach Verfügbarkeit verteilt, es besteht kein Anspruch.
Die Gebühren werden im Januar für die Winter- und im Mai für die Sommerliegeplätze abgebucht.

6. Sonstige Gebühren

Kostenpauschale für Rechnungen und Mahnungen 5 €
Kostenpauschale für nachträgliche Anrechnung verminderter Beiträge 5 €

7. Verminderter Beitragssatz

Mitglieder, die eine verminderte Aufnahmegebühr oder einen verminderten Beitrag in Anspruch nehmen wollen, haben bei der Aufnahme und jeweils bis zum 1.12. des Jahres für das folgende Kalenderjahr entsprechende Nachweise vorzulegen.

8. Zahlweise

Das Lastschrifteinzugsverfahren ist die grundsätzliche Zahlweise im SSCP e.V. .
Mit dem Aufnahmeantrag erteilt der Antragsteller eine gültige Lastschrifteinzugsermächtigung zur Abbuchung aller Forderungen. Änderungen sind der Geschäftsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Kosten bei Rücklast gehen zu Lasten des Mitglieds.