SSCP-Beiträge (gültig ab 01.01.2012)
1. Aufnahmebeitrag |
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| Einzelperson, volljährig | 150 € |
| Einzelperson, volljährig, verminderter Aufnahmebeitrag (Schüler,Studenten, Auszubildende,Wehrpflichtige, Arbeitslose) |
100 € |
| Einzelperson, Jugendliche 14 — einschl. 17 Jahre | 50 € |
| Einzelperson, Kinder 7 — einschl. 13 Jahre | 38 € |
| Ehepaar/eheähnliche Gemeinschaft | 250 € |
Kinder bis zu 12 Jahren können nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten Mitglied werden. |
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2. Jahresbeitrag |
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| Einzelperson, volljährig | 75 € |
| Einzelperson, volljährig, verminderter Aufnahmebeitrag (Schüler,Studenten, Auszubildende,Wehrpflichtige, Arbeitslose) |
50 € |
| Einzelperson, Jugendliche 14 — einschl. 17 Jahre | 38 € |
| Einzelperson, Kinder 7 — einschl. 13 Jahre | 25 € |
| Ehepaar/eheähnliche Gemeinschaft | 125 € |
| Im ersten Jahr der Mitgliedschaft berechnet sich der Beitrag nach den verbleibenden Monaten bis zum Ende des Jahres. Für jeden vollen Monat wird 1/12 des Jahresbeitrags angesetzt und der Gesamtbetrag auf volle 5,00 € gerundet. Passive Mitglieder zahlen den Beitragssatz ihrer Mitgliedsart. Jahresbeiträge sind zum ersten Tag des Kalenderjahres fällig. |
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3. Arbeitsstunden |
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| Aktive Mitglieder, beginnend mit dem auf den 18. Geburtstag folgenden Jahr, haben grundsätzlich
10 Arbeitsstunden pro Jahr zu verrichten oder ersatzweise 10 € pro Stunde zu zahlen. Je nach Interessenlage und Fähigkeit werden die Arbeiten rechtzeitig mit den jeweiligen Ressortleitern abgesprochen. Ein Anspruch auf Arbeit besteht nicht. Die Stunden werden in einem Formular erfasst und von den Ressortleiter/innen abgezeichnet. Die Formulare sind bis zum 30.11. des Jahres dem Leiter Technik zu übergeben. Die Beträge für nicht geleistete Arbeitsstunden werden ohne weitere Benachrichtigung Mitte Dezember eingezogen. Die Verpflichtung zur Ableistung der Arbeitsstunden erlischt mit dem auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgenden Jahr. |
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4. Ausbildungsentgelte |
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| Die Entgelte für die Ausbildungen werden vom Ressortleiter Ausbildung vorgeschlagen und vom Vorstand genehmigt. Eine entsprechende Übersicht wird jährlich neu erstellt. | |
5. Unterbringungsgebühren pro Halbjahr |
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| Stegliegeplatz | 100 € |
| Trailerplatz / Landliegeplatz Boote bis 3 m |
50 € |
| Trailerplatz oben | 20 € |
| Container Surfbrett | 50 € |
| Die Plätze werden nach Verfügbarkeit verteilt, es besteht kein Anspruch. Die Gebühren werden im Januar für die Winter- und im Mai für die Sommerliegeplätze abgebucht. |
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6. Sonstige Gebühren |
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| Kostenpauschale für Rechnungen und Mahnungen | 5 € |
| Kostenpauschale für nachträgliche Anrechnung verminderter Beiträge | 5 € |
7. Verminderter Beitragssatz |
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| Mitglieder, die eine verminderte Aufnahmegebühr oder einen verminderten Beitrag in Anspruch nehmen wollen, haben bei der Aufnahme und jeweils bis zum 1.12. des Jahres für das folgende Kalenderjahr entsprechende Nachweise vorzulegen. | |
8. Zahlweise |
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| Das Lastschrifteinzugsverfahren ist die grundsätzliche Zahlweise im SSCP e.V. . Mit dem Aufnahmeantrag erteilt der Antragsteller eine gültige Lastschrifteinzugsermächtigung zur Abbuchung aller Forderungen. Änderungen sind der Geschäftsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Kosten bei Rücklast gehen zu Lasten des Mitglieds. |
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